Handelsvertreter Spanien/Portugal: Gesetz 12/1992 und DL 178/86
Was Gesetz 12/1992 und Decreto-Lei 178/86 zu Schriftform, Gebiet, Alleinvertretung und Wettbewerbsverbot sagen, für Käse- und Milchfabriken mit Agent.
Wenn Ihre Käse- oder Milchfabrik einen Agenten für Spanien und Portugal beauftragen möchte, lohnt sich die Lektüre zweier Texte: des spanischen Gesetzes 12/1992 und des portugiesischen Decreto-Lei 178/86. Beide Texte berühren Gebiet und Wettbewerbsverbot, regeln sie aber nicht auf die gleiche Weise. Die Schriftform ist im spanischen Gesetz geregelt1, die Alleinvertretung im portugiesischen Text, der dafür eine schriftliche Vereinbarung verlangt2. Dieser Artikel ist beschreibend und stellt keine Rechtsberatung dar. Bevor Sie unterschreiben, sprechen Sie bitte mit einem Anwalt in jedem der beiden Länder.
Was der Handelsvertretervertrag in Portugal ist
Das Decreto-Lei 178/86 vom 3. Juli definiert die Agentur als Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, für Rechnung der anderen Partei den Abschluss von Verträgen zu fördern, selbstständig und dauerhaft sowie gegen Vergütung. Außerdem kann dem Agenten ein bestimmtes Gebiet oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen werden2.
Diese Definition (freie, nicht amtliche Übersetzung) liefert einer Fabrik bereits zwei nützliche Gedanken. Erstens: Der Agent handelt für Rechnung der Fabrik, nicht auf eigene Rechnung. Zweitens: Gebiet oder Kundenkreis sind ein Element, das die Norm selbst für die Zuweisung vorsieht2.
Schriftform: was das spanische Gesetz sagt
In Spanien legt das Gesetz 12/1992 vom 27. Mai über den Handelsvertretervertrag fest, dass jede Partei von der anderen jederzeit verlangen kann, dass der Vertrag schriftlich formalisiert wird. In diesem Dokument sind auch die etwaigen Änderungen festzuhalten, die vorgenommen wurden1.
In der Praxis bedeutet das, dass sowohl die Fabrik als auch der Agent jederzeit das schriftliche Dokument verlangen können und dass spätere Änderungen ebenfalls dort ihren Platz finden1. Für die Vereinbarung über das Wettbewerbsverbot geht das spanische Gesetz weiter: Sie muss für ihre Gültigkeit schriftlich formalisiert werden1.
Gebiet und Alleinvertretung
Das Gebiet kommt in beiden Normen vor, hat aber je nach Text unterschiedliche Funktionen. In Portugal gehören Gebiet oder Kundenkreis zur Definition der Agentur selbst2. In Spanien ist das geografische Gebiet (oder dieses zusammen mit dem Personenkreis, der dem Agenten anvertraut ist) die höchstmögliche Ausdehnung der Wettbewerbsbeschränkung1.
Zur Alleinvertretung ist der portugiesische Text eindeutig: Das Recht auf Alleinvertretung zugunsten des Agenten hängt von einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien ab. Mit diesem Recht darf die andere Partei im selben Gebiet oder im selben Kundenkreis keine anderen Agenten für Tätigkeiten einsetzen, die mit denen des alleinvertretenden Agenten konkurrieren2.
Übertragen auf die Entscheidung einer Fabrik: Wenn Sie in Portugal wünschen, dass Ihr Agent alleinvertretend tätig ist, oder vermeiden möchten, es ungewollt zu sein, muss die Alleinvertretung schriftlich festgehalten werden2. Und wenn sie besteht, kann die Fabrik in diesem Gebiet oder mit diesem Kundenkreis keine anderen Agenten im Wettbewerb zu ihm einsetzen2.
Wettbewerbsverbot: zwei Jahre und Grenzen
Hier stimmen beide Normen in einem zentralen Punkt überein: der Höchstdauer.
- In Spanien darf die Vereinbarung zur Wettbewerbsbeschränkung höchstens zwei Jahre ab Beendigung des Handelsvertretervertrags dauern1.
- In Portugal kann die Pflicht zur Nichtkonkurrenz nur für höchstens zwei Jahre vereinbart werden2.
Beide stimmen auch darin überein, dass die Vereinbarung auf das beschränkt sein muss, was dem Agenten anvertraut wurde. Das spanische Gesetz sagt, sie darf sich nur auf das geografische Gebiet erstrecken, oder auf dieses und den dem Agenten anvertrauten Personenkreis1. Sie darf außerdem nur die Art der Waren oder Dienstleistungen betreffen, die Gegenstand der vom Agenten vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte sind1. Die portugiesische Norm wiederum beschränkt die Pflicht auf das Gebiet oder den Kundenkreis, der dem Agenten anvertraut ist2.
Vergleich im Überblick
| Aspekt | Spanien (Gesetz 12/1992) | Portugal (Decreto-Lei 178/86) |
|---|---|---|
| Schriftform | Jede Partei kann jederzeit die schriftliche Formalisierung des Vertrags verlangen; das Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart werden, um gültig zu sein1 | Die Alleinvertretung hängt von einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien ab2 |
| Gebiet | Grenze des Wettbewerbsverbots: geografisches Gebiet, oder dieses und der dem Agenten anvertraute Personenkreis1 | Dem Agenten kann ein Gebiet oder ein Kundenkreis zugewiesen werden2 |
| Alleinvertretung | Keine Erwähnung in den zitierten Texten | Erfordert eine schriftliche Vereinbarung; verhindert den Einsatz anderer konkurrierender Agenten im selben Gebiet oder Kundenkreis2 |
| Wettbewerbsverbot | Höchstens zwei Jahre ab Vertragsende; nur die Art der Waren oder Dienstleistungen des Agenten1 | Höchstens zwei Jahre; beschränkt auf Gebiet oder Kundenkreis des Agenten2 |
Was es für Ihre Fabrik bedeutet
Ein Agent, der beide Länder abdeckt, arbeitet unter zwei Rahmenbedingungen mit gemeinsamen Punkten: höchstens zwei Jahre für das Wettbewerbsverbot und dessen Beschränkung auf das, was dem Agenten anvertraut wurde12. Es gibt auch Besonderheiten jedes Textes: in Spanien das Recht, den Vertrag schriftlich zu verlangen1; in Portugal das Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung für die Alleinvertretung2.
Deshalb ist es sinnvoll, dass Ihr Anwalt die Formulierung des Vertrags mit Blick auf die Gesetzgebung beider Länder prüft. Dieser Leitfaden beschreibt nur, was beide Texte sagen; er ersetzt diese Prüfung nicht.
Wie A2Z Ihnen helfen kann
A2Z Foods ist seit 2015 Handelsvertreter in Spanien für europäische Käse- und Milchfabriken, mit Sitz in Barcelona. Wir erhalten Provision nur von den Fabriken, die wir vertreten, und verkaufen an Großhändler, Lebensmittelindustrie und Gastronomieketten, niemals an Endverbraucher.
Heute vertreten wir Fabriken aus 10 Ländern und verkaufen in Spanien und Portugal. Der Gründer verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Import europäischer Milchprodukte für beide Märkte. Wir arbeiten auf Spanisch, Katalanisch, Englisch und Französisch.
Wenn Ihre Fabrik Spanien und Portugal mit einem Agenten abdecken möchte, fordern Sie eine Vertretung über das Formular für Fabriken an. Wenn Sie zuvor lieber sehen möchten, wie wir arbeiten, finden Sie alle Informationen auf der Seite Handelsvertreter für Milchfabriken.